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Newsletter Energie in Unternehmen - Juni 2021

 

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Sie erhalten heute die Juni-Ausgabe des Newsletters für Unternehmen. In dieser Ausgabe möchten wir Sie zu aktuellen Themen und Neuigkeiten rund um Energie in Unternehmen informieren und auf kommende Fachveranstaltungen der SAENA aufmerksam machen.

Falls Sie uns weiterempfehlen wollen oder Ihre Kollegen Interesse an der Zusendung der SAENA-Newsletter für sächsische Unternehmen haben, bitten wir um die Nutzung des Anmeldeformulars.

Das Team der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH wünscht viel Freude beim Lesen.

Themen des Newsletter

Veranstaltungsempfehlungen

Mit Energieeffizienzmaßnahmen bis 11. Juni für den Energy Efficiency Award bewerben!

Handwerksbetriebe als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in den zwei Kategorien „Think Big! - Komplexe Energiewendeprojekte“ und „Von clever bis digital! - Die Bandbreite der Energieeffizienz“ gesondert ausgezeichnet.

Bis zum 11. Juni werden Projekte und Konzepte für den Energy Efficiency Award 2021 gesucht, die eine besondere Wirkung für die praktische Umsetzung der Energiewende entfalten. Der Award ist mit Preisgeldern von insgesamt 30.000 Euro dotiert.

Die Bewerbung erfolgt schnell und unkompliziert über ein Onlineformular. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

„E-Tool“-Webportal der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz – Energieverbrauch einfach und kostenfrei erfassen

Ihre Energiekosten gehen durch die Decke? Sie möchten etwas dagegen tun, wissen aber nicht wo Sie ansetzen sollen? Das „E-Tool“-Webportal der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hilft Ihnen und analysiert Energieverbräuche sowie -kosten. So lassen sich "Energiefresser" identifizieren und Einsparmöglichkeiten aufdecken.

Hier finden Sie die dazugehörige Pressemitteilung der SAENA.
Das Energiebuch "E-Tool".

Aufhebung des Antragstopps für die Umsetzung der RL Klima/2014

Eine Antragstellung für Vorhaben in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz (ohne Altkreis Döbeln) ist für investive Vorhaben ab sofort wieder möglich. Es stehen jedoch nur begrenzt Mittel zur Verfügung.

Weiterführende Infomationen finden Sie auf der Fördermittelseite der SAB.

Aufhebung des Antragstopps für die Umsetzung der RL Energie/2014

Eine Antragstellung für Vorhaben in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz (ohne Altkreis Döbeln) ist für investive Vorhaben sowie für nicht investive Vorhaben ab sofort wieder möglich. Es stehen jedoch nur begrenzt Mittel zur Verfügung.

Der seit 14. Februar 2020 geltende Antragsstopp für Energieberatungen nach dem Standard „Sächsischer Gewerbeenergiepass“ (SäGEP) bleibt bestehen.

Weiterführende Infomationen finden Sie auf der Fördermittelseite der SAB.

RL Speicher wird mit überarbeiteten Förderbedingungen fortgesetzt

Es stehen gegenwärtig nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Sofern das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überschreitet, wird anhand der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden vollständigen Anträge entschieden.

Die Förderung verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.

Gefördert werden investive Vorhaben, die einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom dienen durch Wärmespeicher sowie Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätzen und Kombinationen der Stromspeicher mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Weiterführende Infomationen finden Sie auf der Fördermittelseite der SAB.

11. Fachtagung Energie-Effizienz-Strategie 2021 - Energieeffizienz klimaneutral denken!

Die Zukunft der Energieversorgung und -verwendung ist klimaneutral. Die Losung lautet daher z.B. „Bis 2030 sind wir CO2-frei“! Aber was bedeutet das eigentlich? - Wie mache mich mein Unternehmen klimaneutral? – Kann mein Produkt jemals klimaneutral sein? – Wie setze ich das vor Ort technisch um? - Soll ich mich künftig sogar selbst mit Energie versorgen?

Wir fordern Sie auf, sich an einer lösungsorientierten Diskussion während unserer Jahrestagung am 6. Oktober 2021 / 9:30 - 16:00 Uhr (kostenfreie Onlineveranstaltung) aktiv einzubringen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, aufgrund der geplanten Interaktionen ist die Teilnehmeranzahl begrenzt.

Unsere Ansprechpartner für Sie sind bei der SAENA:
Marko Linge                        Marc Postpieszala
marko.linge@saena.de       marc.postpieszala@saena.de
0351 / 4910 – 3185             0351 / 4910 – 3163

EEG 2021 - Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nun rechtlich sicher!

Bis Ende April befanden sich Teile des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 unter genehmigungsrechtlichem Vorbehalt der Europäischen Kommission. Das betraf beispielsweise die Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung §63 ff. EEG 2021. Diese wurden nun Rückwirkend zum 01.01.2021 in Teilen genehmigt. Somit ist die Reduzierung der EEG Umlage nach §64 EEG für stromkostenintensive Unternehmen rechtlich abgesichert.

Hintergrund
Die Genehmigung durch die EU-Kommission war durch die Verwendung von Haushaltsmitteln des Bundes zur Befüllung des EEG Kontos seit Januar 2021 notwendig geworden. Denn die Förderung von EE-Anlagen oder auch die Reduzierung der EEG-Umlage nach EEG 2021 gilt dadurch als staatliche Beihilfe.

Weiterhin nicht genehmigte Regelungen
Folgende Punkte sind weiterhin nicht abschließend genehmigt und werden separat geprüft:
    • Umlagebefreiungen für Eigenversorgung
    • Regionalisierung der EE-Förderung (Südquote)
    • EEG-Umlagen-Vollbefreiung für Grünen Wasserstoff
    • EEG-Umlagenbefreiung für Elektrobusse
    • Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des BMWi.

Keine Mehrbelastung mit Netzentgelten für stromkostenintensive Unternehmen in 2021!

Für den Fall, dass eine Abnahmestelle eines Unternehmens einen Jahresstromverbrauch von 10 GWh übersteigt und 7.000 Benutzungsstunden erreicht, können nach Antrag beim Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte drastisch reduziert werden. Je nach Netzauslastung an der Abnahmestelle können die Kosten um 80 % bis max. 90 % reduziert werden.

Hintergrund
Durch die Corona Pandemie im Jahr 2020, ist für die bisher begünstigten Unternehmen eine Verbrauchsreduzierung zu erwarten, wodurch die o.g. Voraussetzung ggf. nicht mehr erfüllt werden können. Entsprechend würden dann 100 % der Netzentgelte zu entrichten sein.
Die Stromnetzentgeltverordnung lässt unter diesen Umständen jedoch eine Übergangsregelung nach §32 Abs. 10 StromNEV zu. Hierdurch ist es möglich, dass Unternehmen, die bereits im Jahr 2019 die Antragsvoraussetzungen erfüllt haben, mit den Verbrauchsdaten aus 2019 die Antragsvoraussetzung für das Jahr 2020 belegen können. Das bedeutet, dass die Verbrauchsdaten aus 2019 lediglich der Genehmigung der Antragsvoraussetzungen dienen. Die reduzierten Netzentgelte werden anschließend auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs aus 2020 berechnet.

Abstimmung mit dem Netzbetreiber notwendig
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die Anwendung dieser Regel Ihrem zuständigen Netzbetreiber mittels eines formlosen Schreibens mitteilen (siehe §32 StromNEV). Die grundlegenden Voraussetzungen für die Reduzierung des Netzentgeltes finden Sie im §19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV.

Änderung des Klimaschutzgesetzes

Auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurden im Kabinettsbeschluss vom 12.05.2021 Festlegungen zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes getroffen.

Dies beinhaltet folgende Meilensteine:

 • Höheres Klimaziel bis 2030 (Minderungsziel von 65%)
   Minderungsziel für 2030 steigt um 10 %

 • Treibhausgasneutralität bis 2045
    Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz
    in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland
   Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen
    und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann
    soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Stärkung natürlicher Senken
  Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz (z.B. Wälder und Moore).

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
  Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in den Bereichen Industrie, klimafreundliche Mobilität,
  Landwirtschaft und im Gebäudebereich. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von bis zu 8 Milliarden
  Euro ist dafür vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie unter Klimaschutzgesetz: Klimaneutralität bis 2045 (bundesregierung.de).

Energieeffizientes Bauen - Grundlagen zu gesetzliche Anforderungen, Planung und Ausführung (Online)

In diesem Online-Seminar erfahren Sie Welche gesetzlichen und bauphysikalischen Anforderungen sind bei einem Neubau zu beachten? Wie gestaltet sich die Planung und Umsetzung? Was ist zu beachten? Welche aktuellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Termin: 02.06.2021, 17:00 bis 18:00 Uhr  / Online-Veranstaltung / kostenfrei

Bitte melden Sie sich hier vorher an, um im Anschluss die Zugangsdaten zu erhalten.

Nachhaltiges und ökologisches Bauen (Tharandt)

In diesem Praxis-Workshop sollen Antworten und Möglichkeiten für einen ganzheitlichen und umweltgerechten Ansatz an eine Bauplanung von Wohngebäuden gegeben werden, ob für Sanierung oder Neubau.

Termin: 19.06.2021, 10:00 bis 16:00 Uhr / Umweltbildungshaus Johannishöhe (Tharandt) / kostenfrei

Bitte melden Sie sich hier vorher an, um im Anschluss die Zugangsdaten zu erhalten.

3. länderübergreifendes Energieforum "Klimafreundlich unterwegs – elektrisch & digital" (Leipzig)

Das 3. länderübergreifende Energieforum steht ganz im Zeichen der Elektrifizierung und Digitalisierung des Verkehrssektors. Ressourceneffiziente Transportsysteme, energieeffiziente Antriebstechnologien und digitale Mobilitätsangebote bilden den Rahmen der Veranstaltung.

Termin: 20.07.2021, 10:00 bis 16:00 Uhr / Leipzig / kostenfrei

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