Anmeldung zu »Vorstellung des Programmteils „Komplexvorhaben“ (Aufrufverfahren) der Förderrichtlinie Klimaschutz des SMUL«
Ziel von Komplexvorhaben ist die Reduzierung der CO2-Emissionen in öffentlichen Infrastrukturen und öffentlichen Gebäuden, wobei sich die CO2-Minderung im Wesentlichen über die Steigerung der Energieeffizienz ergeben muss. Es stehen individuell angepasste Lösungen im Vordergrund, deshalb werden keine konkreten Fördergegenstände vorgegeben. Die Vorhaben müssen sich aber aus den genannten Konzepten oder ähnlichen strategischen Grundlagen ableiten lassen. Abhängig von beihilferechtlichen Regelungen beträgt der Fördersatz bis zu 80 %.
In einem vorgeschalteten Aufrufverfahren werden anhand von Projektskizzen die förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und für das anschließende Förderverfahren zugelassen. Die Veröffentlichung des ersten Aufrufes ist im Oktober 2015 geplant.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) lädt alle Kommunen, die über die genannten Teilnahmevoraussetzungen verfügen, zu einer Informationsveranstaltung über das Aufruf- und Förderverfahren ein.
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Ablauf, Ziel und Förderung
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