Anmeldung zu »Wegfall von Leuchtstoffröhren: Handlungsoptionen für Kommunen«
Leuchtmittel mit schlechter Effizienz oder giftigen Inhaltsstoffen dürfen, gemäß EU-Richtlinien, schrittweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 25. August 2023 betrifft dies auch T5- und T8-Leuchtstoffröhren. Diese werden derzeit noch in vielen Kommunen, aber auch im Bereich Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen eingesetzt. Die Online-Veranstaltung erläutert aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, gibt einen Einblick in die Grundlagen der Beleuchtungstechnik und geht dann auf konkrete Handlungsoptionen und Fördermöglichkeiten bei der Sanierung der Innenbeleuchtung ein.
Die gemeinsame Veranstaltung der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) richtet sich vor allem an Kommunen, freie Träger und Kirchgemeinden. Der Einwahllink zur Videokonferenz mit der Software zoom wird Ihnen nach Anmeldung zugesendet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Agenda:
Zeit | Beschreibung |
09:00 - 09:15 Uhr | Begrüßung und Einführung |
09:15 - 10:00 Uhr | Grundlagen Lichttechnik und kommunale Nutzung |
10:00 - 10:15 Uhr | Rechtliche Rahmenbedingungen |
10:15 - 10:45 Uhr | Handlungsoptionen für die Sanierung der Innenbeleuchtung |
10:45 - 11:00 Uhr | Praxisbericht einer Kommune |
11:00 - 11:15 Uhr | Überblick Fördermöglichkeiten |
11:15 - 11:30 Uhr | Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei der Sanierung der Innenbeleuchtung |
Wann
24. August 2023 09:00
bis
11:00
Ort
| Online
Sonstige Eigenschaften
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Ansprechpartner
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Unterlagen
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Ablauf, Ziel und Förderung
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Bildergalerie
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